Als "naß" und damit nicht "trocken" gilt,
- wer fällt,
- wer vom Standplatz in die Zille tritt,
- wer seinen Speer verliert und
- wer nach dem Speer des Gegners greift oder sonst durch den Einsatz unfairer Mittel den eigenen Sturz verhindert bzw. den Sturz des Gegners bewirkt.
Die Turnierleitung bestehend aus Zunftmeister (Ansage) und Kampfgericht verwarnt einen Stecher
- bei übermäßiger Vorlage,
- bei zu hoch oder zu niedrig liegendem Stich oder
- bei sonst erkennbar unfairem Verhalten.
Sie kann entscheiden, daß ein "Nasser" nach einer Regelwidrigkeit seines Gegners im Turnier verbleibt. Die zweite Verwarnung für einen Stecher bedeutet dessen Ausschluß.
2. Von der Hauptrunde in die Zwischenrunde kommt, wer zweimal "trocken" bleibt oder dies öfter als sein Gegner. Das gilt auch für alle weiteren Runden, wenn in zwei Durchgängen gestochen wird.
3. In der ersten Zwischenrunde wird nur dann in zwei Durchgängen gestochen, wenn nach der Hauptrunde weniger als 10 Stecher verbleiben.
4. Wer in einer Zwischenrunde "trocken" bleibt oder dies öfter als sein Gegner, wenn in ihr zwei Durchgänge gestochen werden, kommt jeweils in die nächste Runde.
5. Ab der zweiten Zwischenrunde wird nur in einem Durchgang, das Finale - auch um den Gesamtturniersieg -jedoch immer in zwei Durchgängen gestochen.
6. Bei einer ungeraden Zahl von Stechern in einer Zwischenrunde wird für einen ein Freilos gezogen. Wer einmal ein Freilos erhält, ist von der Ziehung in einer folgenden Runde ausgeschlossen.
7. Das nochmalige Aufeinandertreffen von Paaren in einer Folgerunde ist - vom Finale und von dem Fall abgesehen, daß die Freilosbestimmung anzuwenden ist- ausgeschlossen.
8. In jedem Finale obsiegt, wer öfter "trocken" bleibt als der Gegner. Ist nach zwei Durchgängen noch keine Entscheidung gefallen, obsiegt, wer in einem weiteren Durchgang als erster allein "trocken" bleibt."
9. Am zweiten Sonntag wird der Gesamtturniersieger im Aufeinandertreffen der jeweiligen Tagessieger ermittelt.
Juni 1997